Endlich ist es so weit! Der Bundestag hat über die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV), oder umgangssprachlich das E-Scooter Gesetz, abgestimmt. Ab Mitte Juni 2019 ist die Verordnung für das Fahren von Elektro-Tretrollern und E-Scooter in Kraft. Inzwischen findet man sie in jeder Stadt. Doch wo dürfen die E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein, welche Kosten entstehen und welche Bußgelder drohen wenn man sich nicht an die Regeln hält? Wir haben uns das neue Gesetz genauer angeschaut und für euch die wichtigsten Fakten für das Jahr 2021 übersichtlich und einfach vorbereitet.
- Die wichtigsten Regeln des E-Scooter Gesetz auf einen Blick
- Welche Elektrofahrzeuge fallen unter das E-Scooter Gesetz?
- Wo darf ich mit meinem E-Scooter überall fahren?
- Wie schnell darf ich mit einem E-Scooter fahren?
- Ab welchem Alter darf ich einen E-Scooter fahren?
- Besteht eine Führerschein- und Helmpflicht?
- Brauche ich eine Versicherung für meinen E-Scooter?
- Welche Bußgelder gelten bei E-Scooter Verstößen?
- Gibt es eine Alkohol-Promillegrenze für E-Scooter?
- Kann ich meinen bereits gekauften E-Scooter weiter fahren?
- Dürfen E-Scooter in Bus, Bahn oder Tram mitgenommen werden?
- Fazit: Das E-Scooter gesetz bringt Klarheit
Die wichtigsten Regeln des E-Scooter Gesetz auf einen Blick
Das die neue Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) bringt nun endlich Klarheit und hilft E-Scooter auf gesetzesebene einzuordnen.
Als Elektrokleinstfahrzeug gelten Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Straßenzulassung / Betriebserlaubnis.
Das heißt sie betrifft vor allem E-Scooter und Segways, nicht aber Hoverboards, E-Skateboards und Airwheels.
Wir haben uns das neue E-Scooter Gesetz genau angeschaut und die wichtigsten Fakten kompakt zusammengefasst:
- Seit Juni 2019 sind E-Scooter mit Straßenzulassung / Betriebserlaubnis erlaubt
- Elektroscooter dürfen maximal 20 km/h fahren
- Maximal 500 Watt darf der E-Antrieb eines E-Scooters besitzen
- Eine Sonderregelung besteht für selbstbalancierende Modelle: E-Antrieb mit maximal 1400 Watt
- Gefahren wird auf einem Radweg oder der Straße, falls kein Radweg vorhanden ist
- Das Fahren ist ab dem 14. Lebensjahr erlaubt
- Helm und Führerschein sind nicht vorgeschrieben
- Es besteht eine Versicherungspflicht, wobei ein Versicherungsaufkleber auf dem E-Scooter angebracht werden muss
Interesse an einem E-Scooter? Dann schau dir unseren großen E-Scooter Test-Vergleich an!
Welche Elektrofahrzeuge fallen unter das E-Scooter Gesetz?
Die Regelung umfasst erst einmal Fahrzeuge ohne Sitz und selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder Haltestange besitzen. Um als Elektrokleinstfahrzeug zu gelten, muss der E-Scooter neben der Haltestange auch über ein Vorder-, Rück- und Bremslicht verfügen.
Außerdem werden vom Gesetzgeber zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen verlangt. Auch eine Klingel muss mit am Roller sein. Blinker gehören hingegen nicht zu den benötigten Anbauteilen, da die Fahrer eines E-Scooters per Handzeichen, wie beim Fahrrad, die Fahrtrichtung anzeigen.
Wichtig: Diese Verordnung gilt nicht für elektrische Skate- und Longboards, sowie für Hoverboards. Ob diese Fahrzeuge eine gesonderte Ordnung erhalten steht noch in den Sternen.
Bei E-Scootern ist es wichtig darauf zu achten, ob der Hersteller auch eine Betriebserlaubnis erhalten hat. Um einen Roller mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern, benötigen die Fahrzeuge diese ABE (allgemeine Betriebserlaubnis). Die wird für jedes Modell vom Kraftfahrtbundesamt erteilt.
Werden Änderungen an einem Modell vorgenommen muss der Hersteller für das neue Modell erneut eine Betriebserlaubnis beantragen. Bekommt ein Modell die ABE, muss der Hersteller an jedes Fahrzeug ein Typenschild anbringen.
Wo darf ich mit meinem E-Scooter überall fahren?
Mit dem Gesetz ist nun das Thema Gehweg vom Tisch. Erlaubt wird das Fahren der E-Scooter nur auf Fahrradwegen. Auf die Straße darf ausgewichen werden, wenn es keinen extra Fahrradweg gibt.
Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone oder auch in einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung sind E-Scooter verboten. Eine Außnahme bildet das Verkehrsschild „Elektrofahrzeuge frei“ oder E-Scooter frei“.
Vorsicht: Das Schild „Radfahrer frei“ zählt in diesem Kontext nicht für die Fahrer von Elektrorollern!
Wie schnell darf ich mit einem E-Scooter fahren?
Diese Frage ist auch in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Diese Verordnung regelt die maximale Geschwindigkeit für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange
Nach der neuen Verordnung dürfen E-Scooter maximal 20 km/h fahren. Auch die Leistung des Elektromotors ist auf 500 Watt begrenzt. Eine Ausnahme dieser Leistungsbegrenzung sind selbstbalancierende Fahrzeuge, deren Elektromotoren bis zu 1400 Watt haben dürfen. Durch die Deckelung der Geschwindigkeit auf maximal 20 km/h besteht keine Helmpflicht. Aus unserer Sicht ist das Tragen eines Helms allerdings zu empfehlen.
Ab welchem Alter darf ich einen E-Scooter fahren?
Das Mindestalter wurde bei der Abstimmung über das E-Scooter Gesetz auf 14 Jahre festgelegt. Der Vorschlag „langsamere E-Scooter ab 12 Jahren erlauben“ ist bei der Abstimmung über das neue Gesetz abgelehnt worden.
Besteht eine Führerschein- und Helmpflicht?
Ein sehr erfreulicher Punkt ist das eine Führerscheinpflicht nicht im neuen Gesetz festgeschrieben wurde. Das Bundesverkehrsministerium verzichtet auf die Regelung, dass der Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen muss.
Außerdem wurde auch keine Helmpflicht im neuen Gesetz verankert. Es wird aber dringend dazu geraten aus Sicherheitsgründen einen Helm zu tragen. Gerade im öffentlichen Straßenverkehr schützt es vor schweren Verletzungen.
Brauche ich eine Versicherung für meinen E-Scooter?
Um einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einem Versicherungsaufkleber direkt am Elektroroller nachgewiesen.
Eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter haftet für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt wurden. Außerdem bieten viele Versicherungen eine zusätzliche Teilkasko-Versicherung an, um den E-Scooter komplett abzusichern.
Preislich bewegen sich die kosten für einen E-Scooter im Bereich von 35 Euro pro Jahr. Als ADAC Mitglied kann man auf diesen Beitrag noch ein paar Euro sparen.
Wer zahlt bei einem Unfall?
Wenn der E-Scooter vorschriftsmäßig versichert ist, kommt die Haftpflichtversicherung für die verursachten Schäden Dritter auf. Für die eigenen Schäden muss der Verursacher die Kosten selbst tragen.
Welche Bußgelder gelten bei E-Scooter Verstößen?
Tatbestand | Strafe |
---|---|
Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 Euro |
Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 Euro |
Fahren auf der Autobahn | 20 Euro |
Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 Euro |
Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis | 70 Euro |
Nebeneinander fahren | 15 bis 30 Euro |
Gibt es eine Alkohol-Promillegrenze für E-Scooter?
Die Antwort ist JA! Für den Fahrer eines E-Scooters gelten die Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Daraus resultiert ein Bußgeldbescheid:
- 500 Euro Bußgeld
- 1 Monat Fahrverbot
- 2 Punkte in Flensburg
Ab einem Promille-Wert von 1,1 gilt das Vergehen als Straftat. Dieser Straftatbestand kann allerdings auch schon ab 0,3 Promille vorliegen, wenn der Fahrer des E-Scooters alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig ist zusätzlich noch die Tatsache, dass Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren die Grenze 0,0 Promille besitzen. Für diese Gruppe verbietet sich die Nutzung unter Alkoholeinfluss komplett.
Kann ich meinen bereits gekauften E-Scooter weiter fahren?
Diese Nachricht wird wohl etwas auf die Stimmung drücken. Leider besitzen die meisten bereits verkauften E-Scooter keine ABE und erhalten somit auch kein reguläres Typenschild.
Zwar wäre ein Rückruf seitens des Herstellers möglich, allerdings ist es unwahrscheinlich bei Rollern, die nicht den gesetzlichen Anforderungen (Geschwindigkeit, Motorleistung, Lichtanlage) entsprechen.
Somit müssten die Modelle zur nachträglichen Zulassung nachgerüstet werden, was sich in Anbetracht des finanziellen Aufwandes nicht lohnen würde. Für einen E-Scooter mit Straßenzulassung kommt man wahrscheinlich nicht um eine Neuanschaffung herum.
Dürfen E-Scooter in Bus, Bahn oder Tram mitgenommen werden?
Die deutsche Bahn erlaubt die kostenlose Mitnahme von E-Scootern im zusammengeklappten Zustand. Diese zählen so als Handgepäck und stellen kein Problem dar. Roller ohne Klappfunktion dürfen zwar auch in der Bahn mitgenommen werden, benötigen aber ein zusätzliches Ticket „Fahrradkarte“.
Für den regionalen öffentlichen Nahverkehr können diese Regelungen abweichen und es lässt sich keine pauschale Antwort geben. Um diese Informationen zu erhalten wendest du dich bitte direkt an deinen Verkehrsbetrieb. Die meisten Verkehrs- und Tarifverbünde klären diese Frage auf ihrer Website.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat zu diesem Thema eine Empfehlung herausgegeben: In Bussen, Trambahnen, U- und S-Bahnen dürfen zusammengeklappte E-Scooter kostenlos mitgenommen werden. Dagegen sind nicht zusammengeklappte bzw. nicht zusammenklappbare E-Roller von der Beförderung ausgeschlossen.
Fazit: Das E-Scooter gesetz bringt Klarheit
Nach langen Spekulationen ist es beruhigend, dass die Nutzung eines E-Scooters nun geregelt ist. Vor allem auf Seite der Hersteller sind die Rahmenbedingungen verschärft worden.
Auch für den Fahrer eines E-Scooters ist es angenehm zu wissen welche Rahmenbedingungen gelten. Durch die zusätzliche Versichtungspflicht wird auch potentiellen größeren finanziellen Schäden entgegengewirkt.